Bitte bearbeiten Sie folgende Aufgaben und den Rechtsfall:

 

 

1.         Definieren Sie den Begriff ,,Wirtschaftsverwaltungsrecht"!

 

 

2.         Hat das Grundgesetz eine ,,Wirtschaftsverfassung" und falls ja, wie sieht diese aus?

 

 

3.         Was besagt das Sozialstaatsprinzip und an wen richtet es sich in erster Linie?

 

 

4.         Warum gebietet das Rechtsstaatsprinzip die Bestimmtheit wirtschaftsverwaltungs­rechtlicher Gesetze und Ausführungsakte?

 

 

5.         Welche Bereiche ökonomischer Tätigkeit schützt Art. 2 Abs. 1 GG? Nennen Sie fünf Freiheitssektoren!

 

 

6.         Inwiefern ergänzt das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG) die Be­rufsfreiheit und die Eigentumsgarantie?

 

 

7.         Nennen Sie die Verkehrsfreiheiten des EG-Binnenmarktes und erklären Sie jeweils in einem Satz deren Inhalt.

 

 

8.         Erläutern Sie, was die Staatsaufgabe ,,Wirtschaftliche Infrastruktur" bedeutet und nen­nen Sie fünf Sektoren staatlicher Infrastrukturverantwortung!

 

 

 

Fall (Verhinderte Existenzgründung)

 

Geselle G hat seine Lehre zum Zweiradmechaniker erfolgreich abgeschlossen. Nun will G eine Fahrradreparaturwerkstatt eröffnen und beantragt bei der örtlichen Handwerkskammer die Eintragung als selbständiger Handwerker in die sog. Handwerksrolle. Die Handwerks­kammer lehnt dies unter Berufung auf § 7 Abs. 1 Satz 1 der Handwerksordnung ab, wonach nur derjenige in die Handwerksrolle eingetragen werden könne, der die Meisterprüfung be­standen habe. G erfülle diese Voraussetzung nicht. Der G ist empört über die Ablehnung sei­nes Antrages. Er ist der Meinung, dass er ,,als Jahrgangsbester" seine Fähigkeiten nicht noch durch eine zusätzliche Meisterprüfung beweisen müsse. Das Erfordernis der Meisterprüfung behindere seine Existenzgründung und verletze ihn in seiner Berufsfreiheit.

 

Prüfen Sie in einem Rechtsgutachten, ob das Erfordernis der Meisterprüfung den G in seinem Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG verletzt.