UNIVERSITÄT HAMBURG SS 1999

FACHBEREICH WIRTSCRAFTSWISSENSCHAFTEN

INSTITUT FÜR RECHT DER WIRTSCHAFT

 

 

 

KLAUSUR IM GRUNDSTUDIUM: RECHT II (WIRTSCHAFTS- UND UNTERNEHMENSRECHT)

Prof. Dr. Adams

- Bitte beantworten Sie alle Fragen und begründen Sie Ihre Auffassung!

- Bitte antworten Sie in kurzen und vollständigen Sätzen!

- Bitte schreiben Sie klar und deutlich!

Viel Erfolg!

 

1. K und H haben sich in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammengeschlossen. In dem Gesellschaftsvertrag ist K die Alleingeschäftsführung zugewiesen; über die Vertretung ist nichts bestimmt. Kann K die Verträge mit den Lieferanten allein schließen oder muß H dabei mitwirken?

2. A, B, C und D sind Gesellschafter einer OHG. A wurde aus einer Gesellschaftsschuld i.H.v. 1200,- DM in Anspruch genommen. Nach dem Gesellschaftsvertrag haben A 1/10, B, C, und D je 3/10 der eintretenden Verluste zu tragen. Kann A von seinen Mitgesellschaftern Ausgleichung verlangen?

3. Weil die bisherigen Gesellschafter der S-GmbH nicht in der Lage sind, die Geschäftsführung der GmbH neben ihren bisherigen Tätigkeiten zu übernehmen, soll der Ingenieur K zum Geschäftsführer bestellt werden. Die Gesellschafter wollen sich jedoch ein Mitspracherecht in der Geschäftsführung sichern? Ist das möglich?

4. Ein Arbeiter bleibt drei Tage lang der Arbeit fern, um als Zuschauer am Fußballspiel seines Heimatvereins im Ausland teilnehmen zu können. Er schickt seinen Bruder, der statt seiner die Arbeit verrichten soll, wozu dieser auch bereit und geeignet ist. Der Arbeitgeber läßt den Bruder nicht arbeiten und zahlt für die drei Tage keinen Lohn. Ist dieses Verhalten rechtrnäßig?

5. Im Arbeitsvertrag sind 30 Tage Urlaub und 10,- DM Urlaubsgeld pro Tag vereinbart. Der Tarifvertrag sieht 25 Tage Urlaub und 12,- DM Urlaubsgeld vor. Der Arbeitnehmer verlangt 30 Tage Urlaub und 12,- DM Urlaubsgeld. Zu Recht?